Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wir bieten an und kontrahieren ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen (AVB) und den Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse (WVB), die insoweit gelten, als diese Vertragsbedingungen keine oder keine anderen Regelungen enthalten.

2. Diese Regelungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

3. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Verkäufer verkauft grundsätzlich mit dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Vorschrift des § 29 Abs.. 3 WVB findet keine Anwendung.

4. Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Für Gewicht und Menge sind Feststellungen am Verladeort maßgebend. Kann die Verwiegung erst am Ankunftsort erfolgen, so ist das Gewicht durch amtliche Dokumente zu belegen. Das Verkaufsgewicht wird dann dadurch ermittelt, daß dem am Ankunftsort festgestellten Gewicht die in den Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (FWG) ' und den Geschäftsbedingungen für den europäischen Kartoffelhandel (RUCIP) ausgewiesene "Toleranzsätze" für Schwund und Verderb nach der jeweiligen Entfernung hinzugerechnet werden. Bei Lieferung per LKW kann der Empfänger Ansprüche aus einer Gewichtsdifferenz nur geltend machen, wenn er diese unmittelbar bei der Ankunft in Gegenwart des Fahrers feststellen läßt.

5. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung in angemessener Frist nachzuholen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Erfüllungsort für die Leistung und die Zahlungsansprüche des Verkäufers, auch solcher auf Schadenersatz, ist der Sitz des Verkäufers, wenn nicht ein anderer Erfüllungsort ausdrücklich vereinbart ist. Die bloße Verwendung von Klauseln bewirkt keine Änderung des Erfüllungsortes.

7. Die Gefahr geht grundsätzlich mit der Ablieferung an den Käufer oder dessen Vertreter oder Transportbeauftragten auf den Käufer über. Als Ablieferung gilt auch die ordnungsgemäße Andienung der Ware oder, im Falle eines Verkaufs ab Lager oder einem anderen Platz, die Bereitstellungsanzeige unter Benennung des Lagers oder des Platzes.

8. Mängelrügen sind unverzüglich, in jedem Falle innerhalb von 24 Stunden seit der Ablieferung, fernschriftlich oder telegrafisch unter genauer Benennung der Mängel zu erheben und ebenfalls unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei gekühlt gelieferter Ware ist bei der Ablieferung vom Käufer die Kühltemperatur des Kühlraumes und der gekühlten Ware (Pulptemperatur) festzustellen und in den Frachtbrief einzutragen.

9. Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Warenerhalt, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Mängelrüge begründet. Die Aufrechnung ist nur aufgrund einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Liefersachen vor.

10. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl, gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11. Für diese, Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Firma als Verkäufer, Vermittler und Käufer zu Dritten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Wir machen darauf aufmerksam, daß bei den Citrusfrüchten die Schale nicht zum verzehr geeignet ist, da sie gewachst oder gefärbt ist, mit DIFHENYL, ORTHOPHENYLPHENOL, THIABENDAZOL oder sonst den geltenden Lebensmittelgesetzen entsprechend chemisch behandelt wurde. Wir weisen zusätzlich, die Käufer zur Kenntnisnahme und folgerichtiger Auszeichnung verpflichtend, auf entsprechende, vom Import vorgenommene Kennzeichnung der Kolli hin. Unbehandelte Früchte werden gesondert vermerkt. Zitronen sind naturrein, wenn nicht anders vermerkt. Sämtliche auszeichnungspflichtige Waren, die nicht besonders ausgezeichnet sind, haben die Handelsklasse II.

Produkte